Allgemeine
Geschäfts­bedingungen
Intercosmed GmbH

§ 1 Allgemeines

1.1. Diese AGB gelten zwischen der Intercosmed GmbH. Meinekestraße 21. 10719 Berlin (im Folgenden: Anbieter) gegenüber ihren Vertragspartnern. Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer. Verbrauchern gegenüber gelten diese AGB nicht. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.2. Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner.

1.3. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende AGB des Vertragspartners gelten nicht. Sie werden selbst bei Kenntnis nur dann als Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung seitens des Anbieters ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

1.4. In diesen AGB genannte Anzeigen und Erklärungen der Parteien haben nur dann Gültigkeit, wenn sie in Schriftform oder per E-Mail abgegeben werden. Es sei denn, das Gesetz oder diese AGB erfordern eine strengere Form. Insbesondere sind Anzeigen oder Erklärungen per SMS, WhatsApp oder Facebook-Nachricht unwirksam. Eine Aufhebung dieser Formklauseln kann nur in Schriftform oder per E-Mail erfolgen. Von den Sätzen 1-2 unberührt bleiben Erklärungen, die der Anbahnung oder dem Abschluss eines neuen Miet- oder Kaufvertrages dienen.

§ 2 Leistungen

2.1. Angebote des Anbieters sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form. Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.1. Der angebotene Produkt-(netto-)preis enthält weder Versand- oder Versicherungskosten noch Spesen noch Steuern, Verpackung, Transportkosten und sonstige vertraglich vereinbarte Nebenleistungen werden ebenfalls gesondert berechnet.

2.2. Verweigert der Vertragspartner aus einem vom Anbieter nicht zu vertretenden Anlass die Abnahme der Lieferung oder tritt er vor Lieferung unberechtigt vom Vertrag zurück, so hat er, sofern der Anbieter nicht auf der Erfüllung des Vertrages besteht, 25 % des vereinbarten Brutto-Kaufpreises als Entschädigung für angefallene Kosten sowie entgangene Gewinne zu zahlen. Dem Vertragspartner bleibt jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

§ 3 Lieferung

3.1. Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, gelten Lieferungen generell ab Werk. Die Kosten und Gefahr der Versendung der bestellten Ware trägt der Vertragspartner. Er trägt auch das Transportrisiko, wenn ausnahmsweise der Anbieter die Transportkosten übernimmt. Sofern keine entgegenstehende Vereinbarung vorliegt, behält sich der Anbieter die Wahl des Transportweges vor. Die Ware wird vom Transportunternehmen nur frei vor die Haustür angeliefert.

3.2. Lieferzeiten des Anbieters sind nur ungefähr vereinbart und unverbindlich, es sei denn, der Anbieter hat diese ausdrücklich als Fixtermin bestätigt. Die Lieferfristen verlängern sich, sofern diese durch höhere Gewalt oder andere am Anbieter nicht verschuldete Ereignisse entstehen. Der Vertragspartner wird in diesem Falle vom Anbieter informiert.

3.3. Der Anbieter ist berechtigt, Teillieferungen auszuführen und zu fakturieren.

3.4. Wird die Ware zerlegt angeliefert, so ist sie vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen vom Vertragspartner selbst zu montieren.

§ 4 Rückgabe und Gewähr­leistung

4.1. Im Einzelfall ist der Anbieter aus Kulanz dazu bereit, mangelfreie Waren zurückzunehmen. Dies erfolgt nur mit ausdrücklicher Erklärung des Anbieters. Der Vertragspartner trägt in diesem Falle die Rückfrachtkosten sowie die Gefahr für Schäden bis zum Eingang beim Anbieter.

4.2. Sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

4.3. Die Gewährleistungsfristen des Anbieters werden in den Schranken des § 5 der AGB für Neuware auf 12 Monate und für Gebrauchtware auf 0 Monate verkürzt.

4.4. Bei Mängeln an Neuware kann der Vertragspartner als Käufer die Nacherfüllung verlangen, wobei der Anbieter die Wahl über die Art der Nacherfüllung hat. Ungeachtet dessen bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, beim Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder, wenn der Mangel nicht unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners sind in den Schranken des § 5 ausgeschlossen.

4.5. Bei Beanstandungen, bei denen sich nach Prüfung kein vom Anbieter zu vertretender Mangel ergibt, ist der Vertragspartner verpflichtet, dem Anbieter sämtliche Kosten zu erstatten, die durch die Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind.

4.6. Mängelanzeigen nach § 377 HGB haben in Textform zu erfolgen.

4.7. Erfüllungsort für die Mängelgewährleistung ist der Geschäftssitz des Anbieters.

§ 5 Haftungs­beschränkung

5.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Anbieter haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Anbieter nicht.

5.2. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5.3. Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Eigentums­vorbehalt

6.1. Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

6.2. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Vertragspartners zur Mangelbeseitigung im Falle des Verzuges des Anbieters mit der Nacherfüllung.

6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners ist der Anbieter berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Anbieter hat dies zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Anbieter ist berechtigt, die Vorbehaltssache zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem Vertragspartner nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger Überschuss ist an ihn auszuzahlen.

6.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Vertragspartner den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dein Anbieter die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu er – statten, haftet der Vertragspartner dem Anbieter für den entstandenen Ausfall. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, dem Anbieter jeden Wechsel des Wohn- bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen.

6.5. Anbieter und Vertragspartner sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht dem Anbieter gehörenden Gegenständen dem Anbieter in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.

6.6. Übersteigt der Gesamtwert der abgetretenen Forderungen den geschuldeten Kaufpreis um mehr als 20 %, so gelten schon jetzt alle Forderungen als rückabgetreten, die bzw. soweit sie die 20 %-Grenze übersteigen.

§ 7 Schluß­bestimmungen

7.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie sonstiges internationales Recht finden keine Anwendung.

7.2. Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Anbieters und Gerichtsstand das für den Geschäftssitz des Anbieters örtlich zuständige Gericht, der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

7.3. Der Vertragspartner darf gegenüber dem Anbieter nur mit unbestritten, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

7.4. Die Abtretung von Ansprüchen des Vertragspartners an Dritte hängt von der ausdrücklichen Zustimmung durch den Anbieter ab.

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