Praxiswissen zu NiSV, Fachkunde und Gerätekauf

NiSV-Fachkunde 2026 – wer braucht welchen Nachweis?

Kurz erklärt für Kosmetiker, Heilpraktiker, Ärzte und Schweizer Praxen.

Vor dem Gerätekauf sind vier Fragen entscheidend: Wer behandelt? Welche Technologie? Medizinisch oder kosmetisch? Und in welchem Land wird das Gerät eingesetzt?

Die NiSV-Fachkunde ist in Deutschland bei gewerblichen kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen relevant. Medizinische Behandlungen fallen nicht unter die NiSV.

Deutschland · NiSV

Wer braucht eine NiSV-Fachkunde?

Für die Kaufentscheidung zählt die konkrete Anwendergruppe – nicht nur der Gerätename.

01

Kosmetiker & Quereinsteiger

Für NiSV-relevante kosmetische Anwendungen ist die passende Fachkunde erforderlich. Eine Selbstständigkeit im Kosmetikgewerbe ersetzt diesen Nachweis nicht.

02

Heilpraktiker

Bei kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen besteht keine automatische Sonderstellung. Die Heilpraktikererlaubnis ersetzt die NiSV-Fachkunde nicht.

03

Ärztinnen & Ärzte

Ärzte benötigen nicht die regulären NiSV-Schulungsmodule für Nichtärzte. Je nach Technologie gilt Approbation oder entsprechende ärztliche Weiter- bzw. Fortbildung.

04

Medizinische Behandlung

Bei einer Behandlung zu medizinischen Zwecken gilt die NiSV nicht. Maßgeblich sind dann Zweckbestimmung des Systems, Medizinprodukterecht und Berufsrecht.

Offizielle Quelle: Bundesumweltministerium – Anwendungsbereich der NiSV →

Häufige Frage bei Quereinsteigern

Wer braucht das NiSV-Hautmodul?

Der Kurs „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ umfasst 78 Lerneinheiten.

Es ist unter anderem Teil der Fachkunde für Laser/IPL, Radiofrequenz/Hochfrequenz, Ultraschall sowie bestimmte kosmetische EMF-Anwendungen.

Entfallen kann es bei den in der NiSV ausdrücklich genannten Vorqualifikationen – z. B. staatlich anerkannter bzw. staatlich geprüfter Kosmetikausbildung, Kosmetikmeisterprüfung oder der definierten fünfjährigen Berufspraxis zum Stichtag 5. Dezember 2021.

78 LE1 Lerneinheit = 45 Minuten
Quereinsteigerin der Regel ohne Anrechnung
Heilpraktikerkeine automatische Befreiung
Vorqualifikationnur nach den gesetzlichen Ausnahmen
Vor dem Start mit apparativer Kosmetik

Selbstständig, Heilpraktiker oder EMS – was ist wichtig?

Gewerberecht, NiSV-Fachkunde und zusätzliche Zugangsvoraussetzungen sind getrennt zu betrachten.

Kosmetik ohne Berufsausbildung

Selbstständigkeit grundsätzlich möglich

Kosmetiker ist in Deutschland ein zulassungsfreies Handwerk. Eine klassische Kosmetikausbildung oder Meisterprüfung ist daher keine Voraussetzung für den selbstständigen Betrieb. Für NiSV-relevante Anwendungen ist die erforderliche Fachkunde zusätzlich nachzuweisen.

Heilpraktiker

Keine automatische NiSV-Befreiung

Bei kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen ersetzt die Heilpraktikererlaubnis weder automatisch die technologiespezifische NiSV-Fachkunde noch das Hautmodul.

EMF / EMS zum Muskelaufbau

Zusätzliche Zugangsvoraussetzung beachten

Für nichtärztliche Anwender verlangt die NiSV bei Muskelaufbau oder Muskelstraffung zusätzlich eine Übungsleiter- oder Trainer-C-Lizenz mit mindestens 120 Lerneinheiten oder eine vergleichbare Ausbildung. Für Physiotherapeuten und Ärzte gelten eigene Qualifikationswege.

Für ärztliche Praxen besonders relevant

Brauchen Ärzte einen NiSV-Kurs?

Reguläre NiSV-Modulkurse für nichtärztliche Anwender sind für Ärzte nicht der vorgesehene Qualifikationsweg.

Laser / IPL & Radiofrequenz

Dermatologie & Plastische Chirurgie

Das Bundesumweltministerium nennt Dermatologie sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie ausdrücklich als einschlägige Facharztqualifikationen für Laser/IPL und Hochfrequenz.

Ultraschall

Kein NiSV-Ultraschallkurs für Ärzte

Nach § 9 NiSV wird die Ultraschall-Fachkunde bei Ärztinnen und Ärzten bereits durch die Approbation erworben. HIFU zur gezielten thermischen Gewebekoagulation unterliegt dem Arztvorbehalt.

EMF / EMS

Ärztliche Qualifikation statt NiSV-Modulkurs

Auch bei EMF sieht die NiSV für Ärzte eine entsprechende ärztliche Weiter- oder Fortbildung vor – nicht die regulären Schulungsmodule für nichtärztliche Anwender.

Entscheidend für ärztliche Kaufentscheidungen

Gilt die NiSV bei medizinischen Behandlungen?

Nein. Behandlungen zu medizinischen Zwecken fallen nicht unter die NiSV.

Entscheidend ist jedoch nicht allein ein MDR- oder CE-Hinweis. Das eingesetzte System muss nach den Angaben des Herstellers für den entsprechenden medizinischen Zweck bestimmt und regulatorisch dafür in Verkehr gebracht sein. Die Zweckbestimmung ergibt sich insbesondere aus Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung und Herstellerangaben.

Fachkunde hebt keinen Arztvorbehalt auf

Welche Anwendungen bleiben Ärzten vorbehalten?

01

HIFU / Ultraschall

Gezielte thermische Gewebekoagulation und Ultraschall zur Fettgewebereduktion sind ärztlich vorbehalten.

02

Invasive RF

RF-Anwendungen mit Verletzung der epidermalen Schutzbarriere dürfen nur entsprechend qualifizierte Ärzte durchführen.

03

Laser / IPL

Ablative, epidermisverletzende sowie bestimmte Gefäß-, Pigment- und Tattoo-Anwendungen unterliegen dem Arztvorbehalt.

04

Wichtig

Auch ein vollständiger NiSV-Fachkundenachweis macht eine ärztlich vorbehaltene Anwendung nicht delegierbar.

Schweiz · V-NISSG & Swissmedic

Was müssen Schweizer Praxen und Institute wissen?

Für die von der V-NISSG erfassten kosmetischen Behandlungen ist grundsätzlich ein persönlicher Sachkundenachweis erforderlich. Für den regulären Ausbildungsweg der kosmetischen Sachkundenachweise wird keine vorgängige Kosmetikausbildung vorausgesetzt. Behandlungsqualifikation und Gerätekauf sind davon getrennt zu beurteilen.

V-NISSG

„NiSV-frei“ gilt nicht automatisch in der Schweiz

Das BAG stellt klar: Auch ein in Deutschland als „NiSV-frei“ bezeichnetes Gerät kann für Anwendungen in der Schweiz einen V-NISSG-Sachkundenachweis erfordern.

Ärztliche Praxis

Ärzte und direkt beaufsichtigtes Praxispersonal

Ärztinnen und Ärzte sowie direkt unterwiesenes, angestelltes Praxispersonal können unter den BAG-Voraussetzungen ohne persönlichen Sachkundenachweis behandeln. Der Arzt muss die Verantwortung tragen und vor Ort sein.

Gerätekauf in Deutschland

Kauf im Ausland ist grundsätzlich möglich

Entscheidend ist nicht der Kaufort, sondern dass das Produkt rechtmäßig in der Schweiz in Verkehr gebracht wird. Bei ausländischen Herstellern sind insbesondere CH-REP, Importeur und die Swissmedic-Anforderungen zu beachten.

Marktzugang für Medizinprodukte

Was gilt für ausländische Hersteller?

Ein ausländischer Hersteller muss sich in der Schweiz nicht selbst zusätzlich als Wirtschaftsakteur registrieren, benötigt aber grundsätzlich einen Schweizer Bevollmächtigten (CH-REP). Bevollmächtigter und Importeur unterliegen den Swissmedic-Registrierungspflichten.

Seit 1. Juli 2026 ist auch die Produktregistrierung in swissdamed verpflichtend; für die Übergangsphase gilt grundsätzlich eine Frist bis 31. Dezember 2026.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen vor dem Gerätekauf

Kann ich ohne Kosmetikausbildung ein Kosmetikstudio eröffnen und mit NiSV-Geräten arbeiten?

Ein Kosmetikbetrieb kann grundsätzlich auch ohne klassische Kosmetikausbildung selbstständig geführt werden, da Kosmetiker ein zulassungsfreies Handwerk ist. Für NiSV-relevante Anwendungen benötigen Sie dennoch die jeweils vorgeschriebene Fachkunde; Arztvorbehalte bleiben bestehen.

Brauchen Heilpraktiker einen NiSV-Fachkundenachweis?

Bei kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen gibt es keine automatische Befreiung. Die Heilpraktikererlaubnis ersetzt die technologiespezifische NiSV-Fachkunde und das Hautmodul nicht automatisch.

Brauchen Dermatologen oder Plastische Chirurgen einen NiSV-Kurs für Radiofrequenz?

Die regulären NiSV-Module für nichtärztliche Anwender sind nicht vorgesehen. Das Bundesumweltministerium nennt Dermatologie sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie ausdrücklich als einschlägige Facharztqualifikationen für Hochfrequenz und Laser/IPL.

Müssen Ärzte für Ultraschall oder HIFU einen NiSV-Ultraschallkurs absolvieren?

Nein. Nach § 9 NiSV wird die Ultraschall-Fachkunde durch die Approbation erworben. HIFU zur gezielten thermischen Gewebekoagulation ist zugleich eine ärztlich vorbehaltene Anwendung.

Brauche ich für EMS oder EMF zum Muskelaufbau zusätzlich einen Trainerschein?

Bei nichtärztlichen Anwendern ja: Für Muskelaufbau oder Muskelstraffung verlangt die NiSV zusätzlich eine Übungsleiter- oder Trainer-C-Lizenz mit mindestens 120 Lerneinheiten oder eine vergleichbare Ausbildung. Für Physiotherapeuten und Ärzte gelten eigene Qualifikationswege.

Gilt die NiSV bei medizinischen Behandlungen?

Nein. Medizinische Behandlungen fallen nicht unter die NiSV. Das eingesetzte System muss jedoch für den entsprechenden medizinischen Zweck bestimmt und regulatorisch dafür in Verkehr gebracht sein.

Gilt „NiSV-frei“ auch in der Schweiz?

Nein, nicht automatisch. Für Behandlungen in der Schweiz gelten die V-NISSG-Regeln unabhängig davon, wie ein Gerät in Deutschland eingeordnet oder beworben wird.

Brauche ich in der Schweiz zuerst eine Kosmetikausbildung für den V-NISSG-Sachkundenachweis?

Für den regulären Ausbildungsweg der kosmetischen Sachkundenachweise nicht. Das BAG nennt hierfür keine vorgängige Kosmetikausbildung als Voraussetzung; anerkannte Vorqualifikationen ermöglichen jedoch verkürzte Ausbildungswege.

Darf eine Schweizer Praxis ein Gerät in Deutschland kaufen?

Grundsätzlich ja. Entscheidend ist der rechtmäßige Marktzugang des Gerätes in der Schweiz, insbesondere CH-REP, Importeur und die jeweils erforderlichen Swissmedic- bzw. swissdamed-Registrierungen.

Vor der Investition prüfen

Passt das Gerät zu Ihrer Qualifikation?

Wir ordnen Technologie, Anwendungszweck, Anwenderqualifikation und regulatorischen Status vor dem Gerätekauf gemeinsam ein. Weitere technische und regulatorische Einordnungen finden Sie im Intercosmed Fachwissen.

Gerätesystem & Anwendung prüfen

Fachlich erstellt und eingeordnet von Beate Scheffler, Dipl.-Biologin (Mikrobiologie) · Intercosmed GmbH · zuletzt aktualisiert: August 2026