In Europa müssen Kosmetikgeräte, die in den Handel gebracht werden, grundsätzlich eine CE-Zertifizierung besitzen. Diese Zertifizierung, die auch z.B. für Spielzeug erforderlich ist, gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Funktion des Geräts, bewertet jedoch nicht dessen Leistung oder Wirksamkeit.
Es ist wichtig zu beachten, dass die ursprüngliche CE-Zertifizierung durch unqualifizierte Eingriffe in das Gerät ungültig werden kann.
Für den Einsatz in medizinischen Einrichtungen wird manchmal eine spezielle Zertifizierung auf Basis der Medical-CE-Kennzeichnung gefordert. Diese Zertifizierung umfasst erweiterte Sicherheitsvorkehrungen für den Betrieb in klinischen Räumlichkeiten, hat jedoch keinen Einfluss auf die Leistung oder die Wirksamkeit der Geräte.